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Willkommen auf der Internet-Repräsentanz der
Rechtsanwaltskanzlei Karsten H. F. Weste.
Wir sind ständig bemüht, dieses Angebot für Sie weiterzuentwickeln, um diese zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit zur Optimierung der Bearbeitung anwaltlicher Aufgabenfelder einzusetzen.
Aktuelle Mandanteninformationen, die die Rechtsprechung verschiedener Gerichte sowie neue Gesetzesgrundlagen zum Gegenstand haben, stellen wir zu Ihrer Information ebenso auf den nachfolgenden Seiten dar, wie dort Hinweise auf weiterführende und vertiefende Links im Internet zu finden sind.
Die persönliche Beratung und Betreuung kann jedoch keinesfalls durch ein wie auch immer geartetes
Informationsangebot im Internet ersetzt werden. Bitte zögern Sie daher nicht, uns bei Rückfragen und Anregungen direkt anzusprechen. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!
Möglicherweise ist der sog. vertikale Verlustausgleich gem. § 2 (3) EStG nicht verfassungskonform.... [mehr]
Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichts- hofes, mit der die Rechtssprechung der
Oberlandesgerichte in München und Frankfurt nunmehr geändert wurde, sind auch bei Vorratsgesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb erstmalig aufnehmen, die rechtsformspezifischen Gründungsvorschriften zu beachten.... [mehr]
Eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) darf - auch nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu deren Parteifähigkeit - nicht als Eigentümerin eines Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden.... [mehr]
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